Osteopathie für Säuglinge, Kinder und Erwachsene
Karen Geisler, HP , MSCCO

Am alten Exerzierplatz 42

21465 Wentorf

mobil: 0172-4101077

Terminvergabe

Ich bitte um telefonische Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0172-4101077.

Wenn ich gerade in einer Behandlung bin, schreiben Sie mir bitte eine Nachricht oder WhatsApp und ich werde mich bei Ihnen melden, sobald ich einen Termin frei habe.

Behandlungsdauer und Kosten

Als Heilpraktikerin rechne ich nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab.

Die Behandlungskosten werden in der Regel von den privaten Krankenkassen, der Beihilfe sowie Zusatzversicherungen anteilig übernommen. Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich immer mehr an den Kosten. Bitte klären Sie dieses im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse ab. Die Bedingungen der Teilerstattungen können Sie bei Krankenkasse oder über die Internetseite http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html in Erfahrung bringen. 

Ich bin im Verband der Osteopathen Deutschland e.V. 

(VOD/ Nr. 2144895062) als Osteopathin und Kinder-Osteopathin registriert.

Eine Behandlung (inklusive Anamnese, Behandlung, Beratung und Gespräch, Therapieplanung und weitere Terminabsprachen) dauert ca. 50 min, die Kosten belaufen sich auf 105,- €. Ich erbitte EC-ZAHLUNG (oder Überweisung). Bargeld kann ich nicht entgegennehmen. 

 

Terminabsagen/ Versäumnis: Während in der klassischen "Wartezimmer/ Akut Praxis" bei kurzfristiger Terminabsage oder Versäumnis andere Patienten behandelt werden können, ist dies in meiner ausschließlichen BESTELLPRAXIS mit fest vereinbarten Behandlungszeiten nicht möglich. Für diese Fälle wird deshalb ein Ausfallhonorar/ Bereitstellungshonorar bei unentschuldigten Ausfällen in voller Höhe von 105,-€ privat in Rechnung gestellt.

Die Rechtsgrundlage des Ausfall/ Bereitstellungshonorar ist §615 BGB. Diese Regelung ist unabhängig von den Gründen für das Versäumnis.

 

Die Anzahl der notwendigen Behandlungen richtet sich nach dem individuellen Befund, dem Behandlungsverlauf und individuellem Befinden des Patienten.

 

Aus rechtliche Gründen wird darauf hingewiesen, dass in der Benennung der beispielhaft aufgeführten Anwendungsgebiete selbstverständlich kein Heilversprechen oder die Garantie einer Linderung oder Verbesserung aufgeführter Krankheitszustände liegen kann.

Die Anwendungsbeispiele beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen in der hier vorgestellten Therapierichtung (Osteopathie) selbst.

Nicht für jeden Bereich besteht eine relevante Anzahl von gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen, d.h. evidenzbasierte Studien, die die Wirkung bzw. therapeutische Wirksamkeit belegen.