Das Honorar für eine ca. 50 min. osteopathische Behandlung inklusive Anamnese, Beratung, Behandlung und Gesprächen, liegt bei 115,- €. Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem individuellen Behandlungsverlauf. Das Honorar ist unmittelbar und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung per Kartenzahlung oder Überweisung zu zahlen. Es wird keine Barzahlung akzeptiert. Die Honorarabrechnung erfolgt nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GbüH).
Diese Praxis wird nach dem Bestellsystem geführt. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für den jeweiligen Patienten reserviert ist. Der Patient ist daher verpflichtet, Termine pünktlich einzuhalten oder spätestens 24 Std vorher abzusagen. Unentschuldigt oder nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden in voller Höhe privat in Rechnung gestellt. (Rechtsgrundlage des Ausfallhonorar/ Bereitstellungshonorar ist §615 BGB.)
Eine Erstattung der therapeutischen Leistungen „Osteopathie“ seitens der Erstattungsteilen wird evtl. nicht in vollem Umfang oder nur anteilig übernommen. Daher hat der Patient die Erstattbarkeit selbst vor der ersten Behandlung mit der eigenen Krankenversicherung abzuklären.
Der Behandlungsvertrag besteht zwischen dem Patienten und dem behandelnden Osteopathen unabhängig von den individuellen Versicherungsverhältnissen des Patienten und verpflichtet diesen zum Ausgleich der Honorarrechnung unabhängig davon, ob gegenüber Dritten bzw. der Krankenversicherung ein Erstattungsanspruch besteht.
Patientenaufklärung:
Osteopathie ist eine eigenständige Form der Medizin, die dem Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen und deren Ursachen dient. Die osteopathische Behandlung erfolgt mit den Händen. Der Patient wird in seiner Gesamtheit betrachtet. Vor der Behandlung wir der Patient auf Grundlage des Befundes und Diagnose ausführlich untersucht.
Anwendungen:
Funktionsstörungen des Stütz-und Bewegungsapparates, der inneren Organe, des Nervensystems und des Cranio-Sacralen Systems
Kontraindikationen/ Gegenanzeigen:
Die wichtigste Gegenanzeige ist eine unsichere oder ungeklärte Diagnose! Die Osteopathie als Primärbehandlung ist kontraindiziert bei: Aneurysmen, akuten Entzündungen, Infektionskrankheiten, fieberhaften Erkrankungen, Brüchen, Tumorerkrankungen, Durchblutungsstörungen des Gehirns, Bluterkrankheit, Thrombosen, spontanen Hämatombildungen
Risiken der Behandlung sind: Schwindel, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Fieber, Schlafstörungen, kurzfristige Erstverschlechterung oder kurzes Akutwerden einer chronischen Entzündung, muskelkaterähnliche Schmerzen
Risiko einer Wirbelsäulenbehandlung: gelegentlich leichte Beschwerden in den Wirbelgelenken und in der Haut. In seltenen Fällen (Wahrscheinlichkeit 1:400.00- 1:2.000.000) kann es nach Behandlung der Wirbelsäule bei entsprechender Voraussetzung zu einer Hirnblutung, einer Schädigung des Rückenmarks oder zu einem Schlaganfall kommen.
Bei Gesundheitsstörungen oder Änderungen in meiner Anamnese werde ich sofort den Therapeuten bzw. einen Arzt verständigen. Eine Gewähr für einen Erfolg kann nicht übernommen werden.